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Torsten Boch: Genaugenommen ist die Verpflichtung zur Einhaltung von Lizenzvereinbarungen in Deutschland schon ein recht alter Hut. Seit dem Juni 1993 ist Software in unserem Land ausdrücklich urheberrechtlich geschützt. Softwarehersteller können, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, die Einhaltung und Erfüllung der mit dem Kauf der Software akzeptierten Lizenzbedingungen jederzeit prüfen. Von einem Hype, der sich von allein rar macht, kann deshalb gar keine Rede sein. S@PPORT: Was droht bei Nichtbeachtung? Boch: Im schlechtesten Fall kann der Lizenzgeber auf Unterlassung klagen und verlangen, dass die nicht korrekt lizenzierten Systeme stillgelegt werden. Wenn es sich dabei um das zentrale Warenwirtschaftssystem handelt, dürften die Folgen für das eigene Unternehmen vernichtend sein. Typischerweise kommt es jedoch zur Aufforderung zur Nachlizenzierung, mitunter zu einem viel höheren Preis. Zudem droht dem eigenen Unternehmen ein nicht bezifferbarer Imageschaden. S@PPORT: Was macht denn Lizenzmanagement für viele Unternehmen so schwierig? Boch: Eine mögliche Ursache für die Schwierigkeiten ist sicherlich der Umstand, dass Software nicht visualisierbar ist. Was nicht gesehen werden kann, gerät leicht aus dem Blickfeld. Bürostühle oder Drucker sind von Hand zählbar, die Anzahl von Office-Installationen eben nicht. Unsichtbare Dinge im Blick zu haben, die sich zudem noch sehr schnell verändern, ist eine wahre Herausforderung für das IT-Management. Akribische Buchführung der Lizenzen ist ohne geeignete Hilfsmittel zudem ein zeitaufwendiges Unterfangen und im Zweifelsfall wird eher etwas „akut brennendes“ unternommen und die Lizenzübersicht gerät wieder ins Hintertreffen. (ap) … @ (Den kompletten Beitrag finden Sie in der Ausgabe 7-8 von S@PPORT ab Seite 12) Zurück zur Übersicht Artikel drucken Sie wollen diese Druckausgabe hier online bestellen? Hier gehts zum Heftarchiv… Weitere Links |